Brutto ≠ Netto – versteh dein Gehalt!

Alle Abzüge erklärt – inkl. Beispielrechnung

Einleitung: Brutto und Netto – was steckt dahinter?

Hast du schon einmal auf deine Lohnabrechnung geschaut und dich gefragt, wieviel von deinem Bruttogehalt eigentlich netto übrig bleibt? Der Unterschied zwischen Brutto‑ und Nettogehalt verwirrt viele, ist aber essenziell, um zu wissen, was tatsächlich auf deinem Konto landet. In diesem Beitrag zerlegen wir deine Gehaltsabrechnung Schritt für Schritt – von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu allen Sozialversicherungs­beiträgen. Zum Schluss rechnen wir ein konkretes Beispiel für 2024 durch.

Was bedeutet Brutto und Netto eigentlich?

Bruttogehalt ist das Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Es steht in deinem Arbeitsvertrag und bildet die Basis aller weiteren Berechnungen. Unter den Oberbegriff Bruttoentgelt fallen auch Zuschläge wie Überstunden‑ und Bonuszahlungen.

Nettogehalt ist der Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf deinem Konto landet und den du frei verwenden kannst.

Die Differenz entsteht durch gesetzlich vorgeschriebene Abzüge, die Staat und Sozialversicherung verlangen, um öffentliche Dienstleistungen und dein soziales Sicherheitsnetz zu finanzieren. Dein Arbeitgeber behält diese Beträge ein und führt sie automatisch ab.

Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls kirchensteuerpflichtig)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten‑, Arbeitslosen‑, Kranken‑, Pflegeversicherung)

Die Details zu jedem Posten findest du weiter unten sowie kompakt in unseren Icon‑Cards.

Wo geht dein Gehalt hin?

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Die großen Abzüge erklärt

Lohnsteuer

Direkt vom Arbeitgeber abgeführt – dein Beitrag zum Staatshaushalt.

  • Wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet: Je höher dein Einkommen, desto höher dein Steuersatz. Deine Steuerklasse bestimmt Freibeträge und beeinflusst die monatliche Höhe.

    • Klasse I: Ledig / Geschieden
    • Klasse II: Alleinerziehend
    • Klassen III–V: Ehe‑ oder Lebenspartner
    • Klasse VI: Zweit‑ oder Nebenjob

Kirchensteuer

Nur für Mitglieder bestimmter Kirchen, finanziert Gemeindearbeit & Wohlfahrt.

  • 8 % (Baden‑Württemberg & Bayern) bzw. 9 % (alle anderen Länder) der Lohnsteuer. Kann als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Solidaritätszuschlag

Seit 2021 fast vollständig entfallen – nur für hohe Einkommen relevant.

  • Ursprünglich zur Finanzierung der Deutschen Einheit, beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Fällt erst oberhalb einer Freigrenze an (2025: 19 950 € Einkommensteuer p. a. bei Singles) und wird weiterhin auf Kapitalerträge erhoben.

Sozialversicherung

Gesetzliche Absicherung bei Krankheit, Alter, Pflege & Arbeitslosigkeit.

  • Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen ist dein Einkommen beitragsfrei.

    • Rentenversicherung 18,6 %
    • Arbeitslosenversicherung 2,6 %
    • Krankenversicherung 14,6 % + Zusatzbeitrag (Ø 1,7 %)
    • Pflegeversicherung 3,4 % / 4,0 % kinderlos (+0,6 %)
    • Unfallversicherung: zahlt komplett der Arbeitgeber

Aktuelle Beitragssätze der Sozialversicherung (2024)

Abzug Gesamt % AN % AG % Besonderheiten
Rentenversicherung (RV) 18,6 9,3 9,3 Kosten 50 : 50
Arbeitslosenversicherung (AV) 2,6 1,3 1,3 Kosten 50 : 50
Krankenversicherung (KV) 14,6 + Zusatz 7,3 + ½ Zusatz 7,3 + ½ Zusatz Ø Zusatz 2024: 1,7 % (hälftig)
Pflegeversicherung (PV) 3,4 / 4,0* 1,7 / 2,3* 1,7 *Kinderlosenzuschlag +0,6 % (ab 23 J.)

Beispielrechnung – 3 500 € Brutto (2024)

  1. 1

    Sozialversicherungs­beiträge

    Summe Arbeitnehmer: 715,75 €

    • Rentenversicherung 9,3 % → 325,50 €
    • Arbeitslosenversicherung 1,3 % → 45,50 €
    • Krankenversicherung 8,15 % → 285,25 €
    • Pflegeversicherung 1,7 % → 59,50 € (kein Kinderlosenzuschlag < 23 J.)
  2. 2

    Lohnsteuer

    Klasse I – 432,75 €

  3. 3

    Solidaritätszuschlag

    0,00 € (unter Freigrenze)

  4. 4

    Kirchensteuer

    9 % von 432,75 € → 38,95 €

Posten Betrag €
Bruttogehalt3 500,00
Sozialversicherung (AN-Anteil)715,75
Lohnsteuer432,75
Solidaritätszuschlag0,00
Kirchensteuer38,95
Nettogehalt2 312,55

Tipp

Ein Wechsel der Steuerklasse (z. B. III/V vs. IV/IV) kann dein monatliches Netto spürbar erhöhen – sprich mit deiner Steuerberatung.

Achtung

Kinderlosenzuschlag von 0,6 % in der Pflegeversicherung gilt ab 23 J., sofern keine Kinder <25 vorhanden sind.

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